Betretungsrecht/ -verbot
Schutzzonen an den Staustufen am Lech
Durch die Corona-Pandemie hat die Freizeitgestaltung in der heimischen Natur eine ganz neue Bedeutung gewonnen.
Deshalb weisen wir zum Schutz gefährdeter Arten und Landschaftsbestandteile auf die Schutzzonen am Lech mit saisonalen Betretungsregelungen hin.
Hier finden Sie den Flyer zu den ausgewiesenen Schutzzonen am Lech:
Die rot und orange markierten Betretungsverbote sind strikt einzuhalten!
Wir schützen die Natur - Sie auch?
Was bedeutet eigentlich dieses Betretungsverbot?
Warum muss ich mich daran halten? Wie verhalte ich mich richtig? Und was hat das mit Geldstrafen zu tun?
Gerade in der heutigen Zeit ist die Erholung in der freien Natur ein wichtiger Ausgleich für den stressigen Arbeitsalltag. Insbesondere die Corona-Pandemie und die Ausgangsbeschränkungen als eine entscheidende Konsequenz haben wieder einmal eindrücklich verdeutlicht, wie wichtig und erholsam die Bewegung an der frischen Luft, sei es ein Spaziergang oder eine sportliche Aktivität, ist. Auch Studien belegen den positiven Einfluss auf das allgemeine Wohlbefinden.
Aus diesem Grund ist im Bayerischen Naturschutzgesetz ein generelles Betretungsrecht verankert. Dieses Recht erlaubt es grundsätzlich, sich unentgeltlich in der Natur bewegen zu dürfen. Dabei kommt es zwischen den verschiedenen Interessensgruppen aber immer häufiger zu Konflikten. Zur Vermeidung dieser Konflikte sind Regelungen notwendig, um den Anforderungen und Bedürfnissen aller Gruppen gerecht zu werden. Eine solche Regelung beinhaltet beispielsweise notwendige Beschränkungen des generellen Betretungsrechts. Diese Beschränkungen betreffen unter anderem landwirtschaftliche und solche Flächen, die gärtnerisch genutzt werden. Diese dürfen in der Zeit der Nutzung (Nutzzeit) nur über angelegte Wege betreten werden. Das gleiche gilt für Wiesen während der Wachstumsperiode. Gerade für die Landwirtschaft ist die Einhaltung dieser Regelungen besonders wichtig, da andernfalls die wertvolle Ernte eingebüßt würde. Auch die Wiesen könnten nicht mehr richtig gemäht werden, da das Gras auf dem Boden gedrückt und Trampelpfade entstehen würden.
Auch die für den Naturschutz wichtigen Flächen und Bereiche benötigen unseren Schutz in Form von besonderen Regelungen. Beispielsweise können von der unteren und höheren Naturschutzbehörde spezielle Bereiche ausgewählt werden, auf denen das Betreten untersagt wird, ein sogenanntes Betretungsverbot. Ein solches Verbot wird jedoch nur dann ausgesprochen, wenn in bestimmten Bereichen gefährdete Tiere und Pflanzen vorkommen, die besonders empfindlich auf Störungen reagieren.
Schützen Sie gemeinsam mit uns die Natur!
Bitte beachten Sie:
Landschaftsschutzgebiete werden mittels grünem, dreieckigen Schild angezeigt
- Wenn man sich in einem Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Landsberg am Lech aufhält, darf man dort nicht parken, campen, Feuerstätten errichten, Bauwerke errichten etc. (Teile davon können an gesondert hierfür ausgewiesenen Standorten erlaubt sein).
- Die ausgewiesenen Betretungsverbote (an Land und auf dem Wasser) dienen dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.
- Es werden verstärkte Kontrollen - auch an Wochenenden - stattfinden; Verstöße werden in diesem Zusammenhang entsprechend geahndet.
Brutgebiet Ammersee
Ein anschauliches Beispiel für ein solches Gebiet ist der Ammersee
Dort gibt es Bereiche, die während der Brut- und Setzzeit nicht betreten werden dürfen oder Hunde an die Leine genommen werden müssen. Der Ammersee und der Lech sind für die Vogelwelt von europaweiter Bedeutung. Diese Gebiete dienen zum einen als Brutgebiet und zum anderen als Rastgebiet während des Vogelzugs im Frühjahr und Herbst. An diesen Hotspots lassen sich regelmäßig seltene Vogelarten beobachten. Da es nur wenige solcher Gebiete gibt, sind diese für den Erhalt seltener Arten von besonderer Bedeutung. Damit diese Bereiche mit ihrer Tierwelt auch weiterhin erhalten werden können, liegt es an uns Menschen, uns zurückzunehmen und der Natur einen unberührten Raum ohne unser Dasein einzugestehen.
Die Lebensräume von manchen Tierarten sind auf den ersten Blick nicht erkennbar. So kann es passieren, dass wir unbewusst - zum Beispiel durch das Betreten von Kiesinseln - geschützte Arten gefährden. Zu diesen gefährdeten Arten gehört zum Beispiel der Flussregenpfeifer. Dieser hat sehr spezielle Ansprüche an seinen Lebensraum, die nur noch selten zu finden sind. Er braucht kiesige Flächen, die nur sehr spärlich bewachsen sind und in der Nähe eines Gewässers liegen. Solche Flächen sind vor allem an naturnahen Flüssen zu finden. Der Flussregenpfeifer gehört zu den bodenbrütenden Arten und legt seine Eier ohne ein sichtbares Nest zu bauen in den Kies. Die Eier sind sehr gut getarnt und nur bei genauerer Betrachtung zu erkennen. Durch das Betreten solcher Kiesflächen können versehentlich die Eier zertreten und somit die Brut eines Jahres zerstört werden. Selbst wenn das Nest nicht direkt zerstört wird, kann es durch das Aufscheuchen des Vogels - zum Beispiel durch Vorbeilaufen, Kanufahren, Lagerfeuer etc. - zur Beeinträchtigung der Brut kommen. Wenn der Flussregenpfeifer regelmäßig bei seinem Brutgeschäft gestört wird, verlässt er das Nest und gibt das Brutgeschäft vollständig auf.
Ein weiteres Beispiel
Das Pendent dazu auf den Wiesen ist der große Brachvogel
Dieser ist sehr selten und vom Aussterben bedroht. Wir können uns glücklich schätzen, dass im Landkreis Landsberg am Lech ein paar dieser besonderen Vögel als Brutpaare vorkommen. Der Vogel hat nicht nur mit dem steigenden Besucherdruck und freilaufenden Hunden zu kämpfen. Er wird auch durch die Jahrzehnte lange Trockenlegung nasser Wiesen beeinträchtigt. Durch das fehlende Wasser kann zum Beispiel der Fuchs ganz leicht zu den Nestern am Boden gelangen und sich die Eier holen. Zu seinem Schutz wird jedes Jahr ein Brachvogelprojekt vom Landschaftspflegeverband Fürstenfeldbruck, dem Landesbund für Vogelschutz und den Gebietsbetreuern organisiert. Dieses Projekt hat sich als sehr erfolgreich erwiesen, so dass glücklicherweise eine Zunahme der Brutpaare zu verzeichnen ist. Dennoch ist es sehr wichtig, dass Besucher sich nur auf den ausgewiesenen Wegen aufhalten und ihre Hunde anleinen. Der Brachvogel hat eine Fluchtdistanz von mehreren hundert Metern und benötigt ein entsprechend großes störungsfreies Gebiet, um brüten zu können.
Es sind auch Pflanzen betroffen
Es werden nicht nur Tiere durch das Betreten der Flächen abseits von Wegen beeinträchtigt.
Auch Pflanzen fallen den Menschen zum Opfer. Viele gefährdete Pflanzen sind sehr unscheinbar, insb. wenn diese noch nicht blühen. Sie fallen auf dem ersten Blick nicht auf und können schnell beschädigt werden. In Wiesen ist eine solche Beeinträchtigung durch das Verlassen der regulären Wege recht schnell erkennbar, da dadurch Trampelpfade entstehen, die wiederum von weiteren Personen genutzt werden. Insbesondere auf orchideenreichen Wiesen ist dieser Effekt zu beobachten, da verständlicherweise die Orchideen gerne näher besichtigt und auch fotografiert werden. Allerdings ist dies auch vom Weg aus möglich. Durch das wilde Herumlaufen in den Wiesen auf der Suche nach dem schönsten Exemplar, wird die gesamte Fläche in Mitleidenschaft gezogen und die darauffolgenden Besucher treffen keine Wiese mit schöner Blütenpracht mehr an. In diesem Zusammenhang sollte man sich die Frage stellen, ob die Betrachtung der schönen Pflanzen vom Wegesrand nicht ausreichend ist, um so eine schadhafte Veränderung der Pflanzenwelt zu vermeiden. Denn selbst im nächsten Jahr sind die entstandenen Trampelpfade noch zu sehen und so häufen sich diese immer mehr und zerschneiden die wertvollen Flächen. Ist es also für uns Menschen – als Gast in der Natur – nicht ausreichend, die Schönheit aus der Ferne zu betrachten? Ganz nach Christian Morgenstern: „Ich habe heute ein paar Blumen für dich nicht gepflückt, um dir ihr Leben mitzubringen“. Verschenken Sie also das Leben der Pflanzen an Ihre Mitmenschen, indem Sie auf den offiziellen Wegen bleiben.
Achtung Landschaftsschutzgebiet
Landschafts- und Naturschutzgebiete schützen das Landschaftsbild, seltene Lebensräume, Tiere und Pflanzen.
Außerdem sollen sie der Erholung der Menschen dienen. Vorgenannte Schutzgebiete werden von den zuständigen Behörden mittels Verordnungen festgesetzt. In der Natur kann man insbesondere die Landschaftsschutzgebiete an den grünen, dreieckigen Schildern erkennen. Diese Schilder beziehen sich immer auf die o.g. Verordnungen und sagen Unterschiedliches aus. Was die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Landsberg am Lech jedoch gemein haben, ist ein Park- und Campingverbot, das Verbot zur Errichtung von Feuerstätten und teilweise eben auch begründete Betretungsverbote (Es darf nur auf gekennzeichneten Wegen gelaufen und auf ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen geparkt werden). Sie können sich jederzeit eine Auskunft bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Landsberg am Lech einholen.