Betretungsrecht/ -verbot


Schutzzonen an den Staustufen am Lech

Durch die Corona-Pandemie hat die Freizeitgestaltung in der heimischen Natur eine ganz neue Bedeutung gewonnen.
Deshalb weisen wir zum Schutz gefährdeter Arten und Landschaftsbestandteile auf die Schutzzonen am Lech mit saisonalen Betretungsregelungen hin.

Betretungsrecht/ -verbot

Hier finden Sie den Flyer zu den ausgewiesenen Schutzzonen am Lech:

Die rot und orange markierten Betretungsverbote sind strikt einzuhalten!

Wir schützen die Natur - Sie auch?

Was bedeutet eigentlich dieses Betretungsverbot?

Warum muss ich mich daran halten? Wie verhalte ich mich richtig? Und was hat das mit Geldstrafen zu tun?

Gerade in der heutigen Zeit ist die Erholung in der freien Natur ein wichtiger Ausgleich für den stressigen Arbeitsalltag. Insbesondere die Corona-Pandemie und die Ausgangsbeschränkungen als eine entscheidende Konsequenz haben wieder einmal eindrücklich verdeutlicht, wie wichtig und erholsam die Bewegung an der frischen Luft, sei es ein Spaziergang oder eine sportliche Aktivität, ist. Auch Studien belegen den positiven Einfluss auf das allgemeine Wohlbefinden.

Aus diesem Grund ist im Bayerischen Naturschutzgesetz ein generelles Betretungsrecht verankert. Dieses Recht erlaubt es grundsätzlich, sich unentgeltlich in der Natur bewegen zu dürfen. Dabei kommt es zwischen den verschiedenen Interessensgruppen aber immer häufiger zu Konflikten. Zur Vermeidung dieser Konflikte sind Regelungen notwendig, um den Anforderungen und Bedürfnissen aller Gruppen gerecht zu werden. Eine solche Regelung beinhaltet beispielsweise notwendige Beschränkungen des generellen Betretungsrechts. Diese Beschränkungen betreffen unter anderem landwirtschaftliche und solche Flächen, die gärtnerisch genutzt werden. Diese dürfen in der Zeit der Nutzung (Nutzzeit) nur über angelegte Wege betreten werden. Das gleiche gilt für Wiesen während der Wachstumsperiode. Gerade für die Landwirtschaft ist die Einhaltung dieser Regelungen besonders wichtig, da andernfalls die wertvolle Ernte eingebüßt würde. Auch die Wiesen könnten nicht mehr richtig gemäht werden, da das Gras auf dem Boden gedrückt und Trampelpfade entstehen würden.

Auch die für den Naturschutz wichtigen Flächen und Bereiche benötigen unseren Schutz in Form von besonderen Regelungen. Beispielsweise können von der unteren und höheren Naturschutzbehörde spezielle Bereiche ausgewählt werden, auf denen das Betreten untersagt wird, ein sogenanntes Betretungsverbot. Ein solches Verbot wird jedoch nur dann ausgesprochen, wenn in bestimmten Bereichen gefährdete Tiere und Pflanzen vorkommen, die besonders empfindlich auf Störungen reagieren.

Schützen Sie gemeinsam mit uns die Natur!

Bitte beachten Sie:

Landschaftsschutzgebiete werden mittels grünem, dreieckigen Schild angezeigt

  • Wenn man sich in einem Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Landsberg am Lech aufhält, darf man dort nicht parken, campen, Feuerstätten errichten, Bauwerke errichten etc. (Teile davon können an gesondert hierfür ausgewiesenen Standorten erlaubt sein).
  • Die ausgewiesenen Betretungsverbote (an Land und auf dem Wasser) dienen dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.
  • Es werden verstärkte Kontrollen - auch an Wochenenden - stattfinden; Verstöße werden in diesem Zusammenhang entsprechend geahndet.
Betretungsrecht/ -verbot

Brutgebiet Ammersee

Ein weiteres Beispiel

Es sind auch Pflanzen betroffen

Achtung Landschaftsschutzgebiet

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