Fachinformationen

Hier finden Sie aktuelle und wichtige Informationen zur Umsetzung des Naturschutzrechts wie zum Beispiel zur Betretungsrecht oder zur Gehölzpflege.

Betretungsrecht/ -verbot

Betretungsrecht/ -verbot

Was bedeutet das eigentlich?

Im Bayerischen Naturschutzgesetz ist ein generelles Betretungsrecht verankert. Dieses Recht erlaubt es grundsätzlich, sich unentgeltlich in der Natur bewegen zu dürfen. Manchmal muss dieses Recht eingeschränkt werden. Warum muss ich mich daran halten?

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Gehölzpflege

Gehölzpflege

Im besiedelten Bereich und der freien Natur

Zum Nachlesen, wann Sie Gehölze außerhalb des Waldes schneiden dürfen, klicken Sie hier!

Infos zur Gehölzpflege

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