2025: Heimische Vielfalt - Streifzüge durch unsere Natur
Der Artenschutz und die Erhaltung von Lebensräumen ....
….ist heute wichtiger denn je.
Aber was genau gehört denn zu unserer heimischen Natur, was ist schützenswert und warum? Wer sich mit dem Begriff heimisch auseinandersetzt, wird sehr schnell feststellen, dass es gar nicht so einfach ist, diesen Begriff zu erklären. Es kommt auf den Kontext an, ob der Begriff heimisch zum Beispiel aus der Sicht des Naturschutzes oder des Freizeitgartenbaus betrachtet wird.
Wer meint, dass doch alles an Arten heimisch und gut ist, was sich bei uns wohlfühlt, vergisst dabei, dass zwischen den Arten ein komplexes und engmaschiges Beziehungsgeflecht besteht. Das geht bei einigen Insekten soweit, dass sie ohne eine bestimmte Pflanzenart nicht überleben können.
Schon im Februar lässt sich bei mildem Wetter der Zitronenfalter in der Natur und in unseren Gärten beobachten. Seine Raupen sind auf Kreuzdornarten angewiesen. Bei uns sind das vor allem der Kreuz- oder Wegedorn (bot. Rhamnus cathartica) und der Faulbaum (bot. Rhamnus frangula). Sind diese Arten nicht vorhanden, gibt es keine Zitronenfalter.
Unsere heimische Vielfalt bietet viele solcher interessanten Geschichten. Wir wollen das Jahr der heimischen Arten dazu nutzen und eine kleine Auswahl vorstellen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den heimischen Gehölzen. Wie erkennt man diese, was gibt es für besondere Merkmale, wo liegt der Nutzen für die Biodiversität und für den Menschen? Dazu bieten wir unter anderem zwei Exkursionen an, wo es knifflige Rätsel zu lösen und spannende Geheimnisse zu lüften gilt.
Neben den Gehölzen nehmen wir besondere Tierarten in den Fokus.
Begleiten Sie uns auf unseren Streifzügen und teilen Sie unsere Faszination für heimische Arten.



Es sind die Pflanzen- bzw. Tierarten in Deutschland heimisch, ....
Es sind die Pflanzen- bzw. Tierarten in Deutschland heimisch, ....
… die hier von Natur aus vorkommen bzw. seit der letzten Eiszeit ohne Einfluss des Menschen eingewandert sind. Sie haben bei uns durch eigenständige Reproduktion dauerhafte Bestände gebildet.
Diese Arten werden auch indigene Arten genannt.
Zugereiste und Eingebürgerte

Zugereiste und Eingebürgerte
Von den heimischen Arten werden solche unterschieden, die sich durch menschlichen Einfluss bei uns etabliert haben. Je nachdem, wann diese Arten bei uns nachgewiesen werden konnten, unterscheidet man zwei Gruppen:
Die erste Gruppe umfasst die sogenannten Archäobiota.
Archäobiota (aus dem Griechischen übersetzt Alt-Lebewesen) ist der Oberbegriff für Archäozoen, die Tiere und Archäophyten, die Pflanzen. Dabei handelt es sich gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten, die vor 1492, unter anderem im Zuge des Ackerbaus und des Nomadentums der frühen Menschen, eingebracht wurden. Meistens werden diese alteingebürgerten Arten im Naturschutz den einheimischen Arten gleichgestellt. Beispiele wären die Kornrade, der Klatschmohn, die echte Kamille, die Vogelmiere oder die Zwetschge.
Die zweite Gruppe umfasst die sogenannten Neobiota.
Analog ist auch hier Neobiota der Oberbegriff für Tier- und Pflanzenarten, die in Neozoen (Tiere) und Neophyten (Pflanzen) unterteilt sind. Hier spielen der weltweite Güteraustausch und der damit verbundene überregionale Verkehr eine entscheidende Rolle für die Einschleppung von Neobiota. Da der internationale Handel erst nach der Entdeckung Amerikas in größerem Umfang möglich wurde, hat man das Jahr 1492 als Abgrenzung zwischen den beiden genannten Gruppen festgelegt.
Manche Neophyten gelten als invasiv. Sie haben einen so starken Ausbreitungsdrang, dass sie heimische Arten verdrängen können. Der Waschbär und die Kanadische Goldrute sind Beispiele für invasive Arten. Manche sind sogar gesundheitsgefährdend wie die Beifußblättrige Ambrosie oder der Riesenbärenklau.
Gebietsheimisch oder autochthon
Gebietsheimisch oder autochthon
Im Naturschutz wird der Begriff heimisch noch viel strikter und örtlich engmaschiger verwendet. Hier müssen die durch Saatgut oder Pflanzung ausgebrachten Arten in der „freien Natur“ * sogar gebietsheimisch bzw. autochthon sein. Seit dem Jahr 2020 ist dies rechtlich (BNatSchG. § 40) bindend.
Der Begriff „gebietsheimisch“ bezieht sich nur auf Wildpflanzen und ihr Saatgut. Es handelt sich dabei um heimische Pflanzen, die sich über einen langen Zeitraum und in vielen Generationsfolgen in einem bestimmten Naturraum etabliert haben. Es wird davon ausgegangen, dass sie sich dadurch viel besser an Umweltveränderungen anpassen können als Pflanzen derselben Art in einem anderen Naturraum.
Dieses Anpassungspotenzial gilt besonders wertvoll und steht deshalb unter Schutz.
Es gibt in Deutschland 22 Herkunftsregionen für gebietseigenes Saatgut und 6 Vorkommensgebiete für gebietseigene Gehölze.
* Der Begriff „freie Natur“ meint in diesem Zusammenhang nicht nur die unberührte Natur, die eh nur selten und kleinräumig vorkommt. Gemeint ist das Gegenstück zu den besiedelten Bereichen und ist damit nicht strikt vom Außenbereich trennbar. Auch im Innenbereich kann es Flächen geben, die dem Bereich der „freien Natur“ zugeordnet werden, wie z.B. Straßenbegleitgrün, Wegsäume oder extensiv genutzte Bereiche in Siedlungen.
Siehe auch hier: https://www.bfn.de/gebietseigene-herkuenfte








